Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sind Sie verpflichtet, bevor ein Arbeitnehmer die Beschäftigung aufnimmt, den Beginn der Beschäftigung der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Bevor bedeutet nicht im Laufe des ersten Tages sondern spätestens eine Minute vor dem Tätigkeitsbeginn. Selbst verständlich übernehmen wir für Sie diese Anmeldung. Nutzen Sie daher dieses Formular, um uns die notwendigen Daten für eine erfolgreiche Anmeldung mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter in diesen Betrieben weitergehende Pflichten haben. Lassen Sie sich die Belehrung der Mitarbeiter durch Unterschrift bestätigen. Ein entsprechendes Muster finden Sie im Formularservice oder im Anschluss.